Kanzlei Kötz

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Kurznachrichten

8.12.2011

Katja Riemanns Freund unterliegt beim BGH

Der Bildhauer Raphael Beil hat beim Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten: Das höchste deutsche Zivilgericht entschied, daß die öffentliche Bekanntgabe des Umstands, daß er in pornographischen Filmen ohne Kondom mitgewirkt habe, den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtige. Er muß diese Beeinträchtigung aber hinnehmen, weil der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich auch auf die Äußerung von Tatsachen erstrecke, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Die von einer Zeitung mitgeteilten Tatsachen sind wahr und entstammen seiner Sozialsphäre. Ein schwerwiegendes Unwerturteil oder eine besondere Stigmatisierung seien damit nicht verbunden. Beil werde nicht stärker diskreditiert, als er dies durch die Mitwirkung in Pornofilmen selbst in Kauf genommen habe. Die Sache wurde an das Kammergericht in Berlin zurückverwiesen, weil er sich gegen weitere Äußerungen wandte, die nicht Gegenstand des Verfahrens beim BGH waren.

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