Kanzlei Kötz

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Kurznachrichten

5.1.2012

Erfolgreiche Klage gegen Bildernutzung auf Facebook

Verklagt worden war ein Fotograf vor dem Landgericht Köln, der mehrere Bilder eines anderen Fotografen, des Klägers, auf seiner scheinbar privaten Facebook-Präsenz nutzte, auf denen er selbst zu sehen war. Auf eine Abmahnung hin entfernte er zwar einige Bilder, zahlte aber keine Schadensersatzlizenz. Eine solche in Höhe von € 750,00 - € 250,00 pro Bild - sprach die 33. Zivilkammer des LG Köln (Az. 33 O 112/11) dem durch die Kanzlei Kötz vertretenen Kläger zu, außerdem muss er die vorgerichtlichen Kosten und die Verfahrenskosten tragen. Pro Bild waren als Streitwert € 6.000,00 angesetzt worden, den das Landgericht Köln schon einmal für eBay-Nutzungen von Fotografien anerkannte (Az. 28 O 688/09). Update: Der anwaltlich vertretene Beklagte wandte sich nicht gegen das Urteil, es ist rechtskräftig.

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