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Kanzlei Kötz Kurznachrichten
Verklagt worden war ein Fotograf vor dem Landgericht Köln, der mehrere Bilder eines anderen Fotografen, des Klägers, auf seiner scheinbar privaten Facebook-Präsenz nutzte, auf denen er selbst zu sehen war. Auf eine Abmahnung hin entfernte er zwar einige Bilder, zahlte aber keine Schadensersatzlizenz. Eine solche in Höhe von € 750,00 - € 250,00 pro Bild - sprach die 33. Zivilkammer des LG Köln (Az. 33 O 112/11) dem durch die Kanzlei Kötz vertretenen Kläger zu, außerdem muss er die vorgerichtlichen Kosten und die Verfahrenskosten tragen. Pro Bild waren als Streitwert € 6.000,00 angesetzt worden, den das Landgericht Köln schon einmal für eBay-Nutzungen von Fotografien anerkannte (Az. 28 O 688/09). Update: Der anwaltlich vertretene Beklagte wandte sich nicht gegen das Urteil, es ist rechtskräftig. ZurückKommentare
Kommentar hinzufügen KURZNACHRICHTEN 26.04.2012
Lichtbildschutz von Münzfotografien? Die Kanzlei Kötz ist beauftragt worden, gegen einen Mahnbescheid eines Münzhändlers vorzugehen, der von einem eBay-Nutzer rd. € 600,00 für die Nutzung einiger Münzbilder in Auktionen bei eBay verlangt. Unabhängig davon, dass derart hohe Lizenzen heute kaum mehr durchsetzbar sind, schon gar nicht bei einem Warenwert von unter € 5,00, stellt sich vorliegend die Frage, ob die durchweg rein „technischen“ Aufnahmen überhaupt dem Lichtbildschutz zugänglich... 03.04.2012
OLG Köln: Unzulässige Verwendung der Fotografien ausgeschiedener Mitarbeiter Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 161/11) hat am 27. März 2012 die Berufung des Betreibers einer Escortagentur zurückgewiesen, der die Fotografien eines Models über deren Tätigkeit hinaus in der Agentur verwenden wollte. Außerdem muß er eine Schadensersatzlizenz iHv. € 3.000,00... 05.01.2012
Erfolgreiche Klage gegen Bildernutzung auf Facebook *Update* Verklagt worden war ein Fotograf vor dem Landgericht Köln, der mehrere Bilder eines anderen Fotografen, des Klägers, vertreten durch die Kanzlei Kötz, auf seiner scheinbar privaten Facebook-Präsenz nutzte, auf denen er selbst zu sehen war. Auf eine Abmahnung hin entfernte er zwar einige Bilder, zahlte aber keine... |
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