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Kanzlei Kötz Kurznachrichten
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 17. Januar 2011 (Az.: 11 U 135/10) entschieden, dass die Formulierung "Inkl. aller Rechte" in einem Vertrag, mit dem Nutzungsrechte an Webdesign, Fotografien und Texten vergeben werden, nicht bedeutet, dass der Nutzer die Webseite (hier) zusammen mit dem Hotel verkaufen darf, für das die Webseite erstellt wurde. Vorliegend hatte der frühere Hotelier auf Zahlung gegen den neuen Hotelier geklagt und zunächst gewonnen. Anders dann das OLG. Der Fotograf erfuhr von der Klage erst, als das Landgericht den neuen Hotelier zur Zahlung verurteilt hatte und trat dann - vertreten durch die Kanzlei Kötz - im Berufungsverfahren dem Prozeß bei. Das OLG übernahm im wesentlichen seine Argumentation und wies die ursprüngliche Klage ab. Der Fotograf kann mit dem neuen Hotelier nun in Verhandlungen über die weitere Nutzung der Webseite treten. Der Fall ist ein Paradebeispiel für die sog. Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG. ZurückKommentare
Kommentar hinzufügen KURZNACHRICHTEN 26.04.2012
Lichtbildschutz von Münzfotografien? Die Kanzlei Kötz ist beauftragt worden, gegen einen Mahnbescheid eines Münzhändlers vorzugehen, der von einem eBay-Nutzer rd. € 600,00 für die Nutzung einiger Münzbilder in Auktionen bei eBay verlangt. Unabhängig davon, dass derart hohe Lizenzen heute kaum mehr durchsetzbar sind, schon gar nicht bei einem Warenwert von unter € 5,00, stellt sich vorliegend die Frage, ob die durchweg rein „technischen“ Aufnahmen überhaupt dem Lichtbildschutz zugänglich... 03.04.2012
OLG Köln: Unzulässige Verwendung der Fotografien ausgeschiedener Mitarbeiter Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 161/11) hat am 27. März 2012 die Berufung des Betreibers einer Escortagentur zurückgewiesen, der die Fotografien eines Models über deren Tätigkeit hinaus in der Agentur verwenden wollte. Außerdem muß er eine Schadensersatzlizenz iHv. € 3.000,00... 05.01.2012
Erfolgreiche Klage gegen Bildernutzung auf Facebook *Update* Verklagt worden war ein Fotograf vor dem Landgericht Köln, der mehrere Bilder eines anderen Fotografen, des Klägers, vertreten durch die Kanzlei Kötz, auf seiner scheinbar privaten Facebook-Präsenz nutzte, auf denen er selbst zu sehen war. Auf eine Abmahnung hin entfernte er zwar einige Bilder, zahlte aber keine... |
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