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Kanzlei Kötz Kanzlei Kötz – Rechtsanwälte für Presse- und Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Medienrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht in DüsseldorfRechtsberatung in Echtzeit – das ist unser Markenzeichen. Denn die meisten Fälle verlangen sofortiges Reagieren und dulden keinen Aufschub. Darauf haben wir uns eingestellt. Unsere Anwälte handeln schnell, arbeiten konzentriert auf Lösungen hin und setzen nachdrücklich Ansprüche durch. Unser Maxime: Persönlich betreuen, effizient schützen. Presse- und PersönlichkeitsrechtUnternehmen, Prominente, Künstler oder Privatpersonen erfahren durch unsere Anwälte Schutz vor unzulässiger Berichterstattung. Urheber- und MedienrechtDie Kanzlei berät Sie in allen Fragen des Urheberrechts und sichert Ihre Rechte bei Verstößen durch Dritte. MarkenrechtWir schützen Ihre bestehenden Marken und unterstützen Sie bei der Entwicklung neuer Marken. WettbewerbsrechtBei unlauteren Methoden der Konkurrenz vertreten unsere Anwälte Ihre berechtigten Interessen. Ebenso beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihren eigenen, rechtlich abgesicherten Werbe-Auftritt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie ein Anliegen haben oder einen Termin mit einem Anwalt aus unserer Kanzlei vereinbaren möchten. KURZNACHRICHTEN 18.01.2012
"Inkl. aller Rechte" keine ausschließliche Rechteeinräumung Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mir Urteil vom 17. Januar 2011 (Az.: 11 U 135/10) entschieden, dass die Formulierung "Inkl. aller Rechte" in einem Vertrag, mit dem Nutzungsrechte an Webdesign, Fotografien und Texten vergeben werden nicht bedeutet, dass der Nutzer die Webseite (hier) zusammen mit dem Hotel verkaufen darf, für das das die Webseite erstellt wurde. Vorliegend hatte der frühere Hotelier auf Zahlung gegen den neuen Hotelier geklagt und zunächst gewonnen. Anders dann das... 05.01.2012
Erfolgreiche Klage gegen Bildernutzung auf Facebook *Update* Verklagt worden war ein Fotograf vor dem Landgericht Köln, der mehrere Bilder eines anderen Fotografen, des Klägers, vertreten durch die Kanzlei Kötz, auf seiner scheinbar privaten Facebook-Präsenz nutzte, auf denen er selbst zu sehen war. Auf eine Abmahnung hin entfernte er zwar einige Bilder, zahlte aber keine... 08.12.2011
Katja Riemanns Freund unterliegt beim BGH Der Bildhauer Raphael Beil hat beim Bundesgerichtshof (Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 332/09) eine Niederlage erlitten: Das höchste deutsche Zivilgericht entschied, daß die öffentliche Bekanntgabe des Umstands, daß er in pornographischen Filmen ohne Kondom mitgewirkt habe, den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtige. Er muß diese Beeinträchtigung aber hinnehmen, weil der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich auch auf die Äußerung von Tatsachen erstrecke, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen... |