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Kanzlei Kötz Kanzlei Kötz – Rechtsanwälte für Presse- und Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Medienrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht in DüsseldorfRechtsberatung in Echtzeit – das ist unser Markenzeichen. Denn die meisten Fälle verlangen sofortiges Reagieren und dulden keinen Aufschub. Darauf haben wir uns eingestellt. Unsere Anwälte handeln schnell, arbeiten konzentriert auf Lösungen hin und setzen nachdrücklich Ansprüche durch. Unser Maxime: Persönlich betreuen, effizient schützen. Presse- und PersönlichkeitsrechtUnternehmen, Prominente, Künstler oder Privatpersonen erfahren durch unsere Anwälte Schutz vor unzulässiger Berichterstattung. Urheber- und MedienrechtDie Kanzlei berät Sie in allen Fragen des Urheberrechts und sichert Ihre Rechte bei Verstößen durch Dritte. MarkenrechtWir schützen Ihre bestehenden Marken und unterstützen Sie bei der Entwicklung neuer Marken. WettbewerbsrechtBei unlauteren Methoden der Konkurrenz vertreten unsere Anwälte Ihre berechtigten Interessen. Ebenso beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihren eigenen, rechtlich abgesicherten Werbe-Auftritt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie ein Anliegen haben oder einen Termin mit einem Anwalt aus unserer Kanzlei vereinbaren möchten. KURZNACHRICHTEN 26.04.2012
Lichtbildschutz von Münzfotografien? Die Kanzlei Kötz ist beauftragt worden, gegen einen Mahnbescheid eines Münzhändlers vorzugehen, der von einem eBay-Nutzer rd. € 600,00 für die Nutzung einiger Münzbilder in Auktionen bei eBay verlangt. Unabhängig davon, dass derart hohe Lizenzen heute kaum mehr durchsetzbar sind, schon gar nicht bei einem Warenwert von unter € 5,00, stellt sich vorliegend die Frage, ob die durchweg rein „technischen“ Aufnahmen überhaupt dem Lichtbildschutz zugänglich... 11.04.2012
Kommission für Jugendmedienschutz verkauft Versagen als Gewinn Die berüchtigte sog. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Fazit gezogen, die Nutzung anerkannter Jugendschutzprogramme sei "ein erster Schritt zu mehr Jugendschutz im Internet" und vergisst dabei, daß sie seit April 2002 berufen ist, für diesen Schutz zu ... 03.04.2012
OLG Köln: Unzulässige Verwendung der Fotografien ausgeschiedener Mitarbeiter Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 161/11) hat am 27. März 2012 die Berufung des Betreibers einer Escortagentur zurückgewiesen, der die Fotografien eines Models über deren Tätigkeit hinaus in der Agentur verwenden wollte. Außerdem muß er eine Schadensersatzlizenz iHv. € 3.000,00... |