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Kanzlei Kötz WettbewerbsrechtVor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt das faire Nebeneinander der Marktteilnehmer im Wettstreit um den Kunden und schützt vor unlauteren Methoden der Konkurrenz. Das Wettbewerbsrecht ist hoch komplex und nicht leicht zu durchschauen. Das bedeutet für Sie: Als Wettbewerbsteilnehmer sind Sie gut beraten, Ihren eigenen Werbeauftritt rechtlich absichern zu lassen. Daneben liegt es natürlich in Ihrem Interesse, die Konkurrenz bei unlauterem Wettbewerb in die Schranken zu weisen. Unsere Anwälte unterstützen Sie in beiden Bereichen: Der eigene Werbe- und Markenauftritt
Die Konkurrenz
Unsere Kanzlei wird im Bedarfsfall umgehend für Sie tätig. Denn in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts ist schnelles Handeln ohne Aufschub gefragt. URTEILE DER KANZLEIUrteil des LG Köln (7/2011)Ein Model verklagt erfolgreich den Betreiber einer Escortagentur. Urteil des AG Nürnberg (10/2009)Erfolgreich abgewiesene Klage einer Modedesignerin auf Abmahnkosten gegen eine Fotografin. Urteil des AG Mainz (9/2009)Ein Fotograf verklagt erfolgreich ein Fotomodell, das trotz Zusage nicht zum Termin erschien. |