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Kanzlei Kötz Urheber- und MedienrechtDas Urheberrecht schützt mit seinen Vorschriften das geistige Eigentum der Schöpfer von Texten, Musik, Bild- oder Filmwerken. Künstler und Fotografen zählen genauso zu unseren Mandanten wie betroffene Agenturen und Unternehmen. Da Verstöße gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte in den Medien stattfinden, sind Urheberrecht und Medienrecht kaum zu trennen. So ist beispielsweise die unerlaubte Nutzung von Fotografien im Internet eine sehr verbreitete Form der Urheberrechtsverletzung. Unsere Kanzlei ist ausgewiesener Spezialist für Fotorecht und bereits mit eigenen Publikationen zu diesem Thema hervorgetreten. Wir beraten Sie umfassend in Fragen des Schutzes ihrer Werke oder Leistungen und klären die Rechtsbeziehung zwischen Rechteinhaber und Verwerter. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch Dritte stellen wir die Durchsetzung der Rechte sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich sicher. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen Sie beispielsweise durch
URTEILE DER KANZLEIUrteil des LG Köln (7/2011)Ein Model verklagt erfolgreich den Betreiber einer Escortagentur. Urteil des AG Nürnberg (10/2009)Erfolgreich abgewiesene Klage einer Modedesignerin auf Abmahnkosten gegen eine Fotografin. Urteil des AG Mainz (9/2009)Ein Fotograf verklagt erfolgreich ein Fotomodell, das trotz Zusage nicht zum Termin erschien. |