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Kanzlei Kötz Presse- und PersönlichkeitsrechtDas Presse- und Persönlichkeitsrecht ist eine Disziplin, die Unternehmen, Prominente, Künstler und Privatpersonen sehr direkt betrifft. Denn es geht um unberechtigte, unzulässige oder ungewollte Berichterstattung in den Medien. Ob Presse, Rundfunk, TV oder das Internet: Wir stellen uns schützend vor Sie und beraten Sie fallspezifisch. Im Bereich des Persönlichkeitsrechts sind viele Rechtsverletzungen denkbar wie z.B.
Die Anwälte der Kanzlei Kötz machen Ihre Ansprüche geltend und setzen sich für Sie ein durch
Wir prüfen grundsätzlich den Einzelfall und legen dabei auch das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag. Wenn die Durchsetzung eines Anspruchs beispielsweise zu viel Pressewirbel verursachen würde, wäre diese Option kontraproduktiv. Unsere Mandanten erfahren in jedem Fall eine an der Sache orientierte, individuelle Beratung. Die Anwälte unserer Kanzlei sehen sich als langfristige Partner ihrer Mandantinnen und Mandanten, die immer ziel- und lösungsorientiert beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen persönliche Betreuung wichtig ist. URTEILE DER KANZLEIUrteil des LG Köln (7/2011)Ein Model verklagt erfolgreich den Betreiber einer Escortagentur. Urteil des AG Nürnberg (10/2009)Erfolgreich abgewiesene Klage einer Modedesignerin auf Abmahnkosten gegen eine Fotografin. Urteil des AG Mainz (9/2009)Ein Fotograf verklagt erfolgreich ein Fotomodell, das trotz Zusage nicht zum Termin erschien. |