Presse- und Persönlichkeitsrecht

Das Presse- und Persönlichkeitsrecht ist eine Disziplin, die Unternehmen, Prominente, Künstler und Privatpersonen sehr direkt betrifft. Denn es geht um unberechtigte, unzulässige oder ungewollte Berichterstattung in den Medien. Ob Presse, Rundfunk, TV oder das Internet: Wir stellen uns schützend vor Sie und beraten Sie fallspezifisch.

Im Bereich des Persönlichkeitsrechts sind viele Rechtsverletzungen denkbar wie z.B.

  • unwahre Berichterstattung
  • unerlaubte Bildverwendung
  • Paparazzi-Fotos von Prominenten

Die Anwälte der Kanzlei Kötz machen Ihre Ansprüche geltend und setzen sich für Sie ein durch

  • Unterlassungsverlangen
  • Gegendarstellung
  • Widerrufs- und Richtigstellungsverlangen
  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wir prüfen grundsätzlich den Einzelfall und legen dabei auch das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag. Wenn die Durchsetzung eines Anspruchs beispielsweise zu viel Pressewirbel verursachen würde, wäre diese Option kontraproduktiv. Unsere Mandanten erfahren in jedem Fall eine an der Sache orientierte, individuelle Beratung.

Die Anwälte unserer Kanzlei sehen sich als langfristige Partner ihrer Mandantinnen und Mandanten, die immer ziel- und lösungsorientiert beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen persönliche Betreuung wichtig ist.