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Kanzlei Kötz MarkenrechtMarken entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und sind ein klarer Wettbewerbsfaktor. Geregelt ist die Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und geistigen Werken im Markenrecht. Wir sind sowohl beim Aufbau neuer Marken als auch beim Schutz bestehender Marken für unsere Mandanten tätig. Entwicklung neuer MarkenJede Marke muss zunächst entwickelt und über Anmeldung und Eintragung im nationalen oder europäischen Markenregister erworben werden. Wir übernehmen für Sie
Schutz bestehender MarkenEine Marke gegen Missbrauch durch Konkurrenten zu verteidigen, ist elementares Interesse des Markeninhabers. Wir unterstützen Sie durch
Die Anwälte der Kanzlei Kötz sind mit sämtlichen Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes vertraut. Im Bereich der Markenrecherche sowie der Schutzfähigkeit und Anmeldung von Marken arbeiten wir mit einer renommierten Patentanwaltskanzlei zusammen. URTEILE DER KANZLEIUrteil des LG Köln (7/2011)Ein Model verklagt erfolgreich den Betreiber einer Escortagentur. Urteil des AG Nürnberg (10/2009)Erfolgreich abgewiesene Klage einer Modedesignerin auf Abmahnkosten gegen eine Fotografin. Urteil des AG Mainz (9/2009)Ein Fotograf verklagt erfolgreich ein Fotomodell, das trotz Zusage nicht zum Termin erschien. |