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Kanzlei Kötz Die Kanzlei-Anwälte – Spezialisten für Presserecht, Urheber- und Medienrecht, Marken- und WettbewerbsrechtWir verstehen uns als hoch professionell arbeitende Kanzlei bei gleichzeitiger persönlicher Betreuung. Beratung heißt bei uns immer Beratung im Einzelfall. Insbesondere das Urheber- und Presserecht erfordert ein ständiges Ausloten persönlicher Ansprüche. Das Medienrecht beschreitet den schmalen Grat zwischen der Privatsphäre des Einzelnen und öffentlicher Meinungs- und Informationsfreiheit. Unsere Aufgabe besteht darin, die Grenzen im Interesse unserer Mandanten immer wieder neu zu definieren. Auch im Wettbewerbsrecht ist intelligentes Agieren gefragt: Wir verstehen uns darauf, den rechtlichen Rahmen zu wahren und dabei gleichzeitig Wettbewerbsvorteile im Interesse unserer Mandanten optimal auszuschöpfen. Wir übernehmen nationale und internationale Mandate. Dabei können unsere Mandanten aus einem breiten Leistungsspektrum wählen.
Häufig eingesetzte Instrumente sind dabei z.B. Unterlassungsverlangen (Abmahnungen) oder einstweilige Verfügungen. Unsere Mandanten sind Fotografen, Personen des öffentlichen Lebens, Künstler, Models, Privatpersonen sowie Agenturen und Unternehmen. URTEILE DER KANZLEIUrteil des LG Köln (7/2011)Ein Model verklagt erfolgreich den Betreiber einer Escortagentur. Urteil des AG Nürnberg (10/2009)Erfolgreich abgewiesene Klage einer Modedesignerin auf Abmahnkosten gegen eine Fotografin. Urteil des AG Mainz (9/2009)Ein Fotograf verklagt erfolgreich ein Fotomodell, das trotz Zusage nicht zum Termin erschien. |