Kanzlei Kötz

Kanzlei Kötz
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Kurznachrichten

Lichtbildschutz von Münzfotografien?

Die Kanzlei Kötz ist beauftragt worden, gegen einen Mahnbescheid eines Münzhändlers vorzugehen, der von einem eBay-Nutzer rd. € 600,00 für die Nutzung einiger Münzbilder in Auktionen bei eBay verlangt. Unabhängig davon, dass derart hohe Lizenzen heute kaum mehr durchsetzbar sind, schon gar nicht bei einem Warenwert von unter € 5,00, stellt sich vorliegend die Frage, ob die durchweg rein „technischen“ Aufnahmen überhaupt dem Lichtbildschutz zugänglich sind.



Kommission für Jugendmedienschutz verkauft Versagen als Gewinn

Die berüchtigte sog. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Fazit gezogen, die Nutzung anerkannter Jugendschutzprogramme sei "ein erster Schritt zu mehr Jugendschutz im Internet" und vergisst dabei, daß sie seit April 2002 berufen ist, für diesen Schutz zu sorgen.



OLG Köln: Unzulässige Verwendung der Fotografien ausgeschiedener Mitarbeiter

Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 161/11) hat am 27. März 2012 die Berufung des Betreibers einer Escortagentur zurückgewiesen, der die Fotografien eines Models über deren Tätigkeit hinaus in der Agentur verwenden wollte. Außerdem muß er eine Schadensersatzlizenz iHv. € 3.000,00 zahlen.



Altbier gegen Altbier und das Wettbewerbsrecht

UPDATE ! Streit zwischen zwei Brauereien in Düsseldorf. Die eine, vertreten durch die Kanzlei Kötz, wehrte sich dagegen, dass die andere auf ihren Internetseiten noch mit der Abbildung ihres Bieres für ihr Restaurant warb. Eine Unterlassungserklärung wurde zwar abgegeben, die Kosten aber nicht übernommen. Die Klage ist nun beim Landgericht Düsseldorf anhängig.



"Inkl. aller Rechte" keine ausschließliche Rechteeinräumung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 17. Januar 2011 (Az.: 11 U 135/10) entschieden, dass die Formulierung "Inkl. aller Rechte" in einem Vertrag, mit dem Nutzungsrechte an Webdesign, Fotografien und Texten vergeben werden nicht bedeutet, dass der Nutzer die Webseite (hier) zusammen mit dem Hotel verkaufen darf, für das das die Webseite erstellt wurde. Vorliegend hatte der frühere Hotelier auf Zahlung gegen den neuen Hotelier geklagt und zunächst gewonnen. Anders dann das OLG.