ImpressumHerausgeberHerausgeber und verantwortlich im Sinne des Presserechts und des Telemediengesetzes: Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz Kanzlei Kötz Tel.: +49 (0) 211 – 6 10 15 70 © 2011 Kanzlei Kötz. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung, Übernahme oder Nutzung von Texten, Bildern oder anderen Daten bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Kanzlei Kötz. Dr. Daniel Kötz, Baronin van Hövell und Denise Mungan sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen. Die Umsatzsteuer-ID-Nr. lautet: DE 197803811 Hinweis: Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung, 10900 Berlin. (c) Fotos: Jens Brüggemann, Michael Jaeger Projekt, Konzept, Beratung Webdesign, Programmierung KURZNACHRICHTEN 26.04.2012
Lichtbildschutz von Münzfotografien? Die Kanzlei Kötz ist beauftragt worden, gegen einen Mahnbescheid eines Münzhändlers vorzugehen, der von einem eBay-Nutzer rd. € 600,00 für die Nutzung einiger Münzbilder in Auktionen bei eBay verlangt. Unabhängig davon, dass derart hohe Lizenzen heute kaum mehr durchsetzbar sind, schon gar nicht bei einem Warenwert von unter € 5,00, stellt sich vorliegend die Frage, ob die durchweg rein „technischen“ Aufnahmen überhaupt dem Lichtbildschutz zugänglich... 03.04.2012
OLG Köln: Unzulässige Verwendung der Fotografien ausgeschiedener Mitarbeiter Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 161/11) hat am 27. März 2012 die Berufung des Betreibers einer Escortagentur zurückgewiesen, der die Fotografien eines Models über deren Tätigkeit hinaus in der Agentur verwenden wollte. Außerdem muß er eine Schadensersatzlizenz iHv. € 3.000,00... 05.01.2012
Erfolgreiche Klage gegen Bildernutzung auf Facebook *Update* Verklagt worden war ein Fotograf vor dem Landgericht Köln, der mehrere Bilder eines anderen Fotografen, des Klägers, vertreten durch die Kanzlei Kötz, auf seiner scheinbar privaten Facebook-Präsenz nutzte, auf denen er selbst zu sehen war. Auf eine Abmahnung hin entfernte er zwar einige Bilder, zahlte aber keine... |